Elektrisierend auf den ersten Blick

Entdecken Sie die neuen Audi Q8 e-tron business Modelle bereits ab EUR 399,-1 pro Monat

Der neue Audi Q8 e-tron beeindruckt durch sein optimiertes Antriebskonzept, bessere Aerodynamik, höhere Ladeperformance und Batteriekapazität. Dadurch steigt die Reichweite auf bis zu 582 Kilometer im SUV und auf bis zu 600 km im Sportback an. Somit sind unsere Audi Q8 e-tron business Modelle die idealen Begleiter für eine neue Zeit.

Mit dem attraktiven Leasingangebot von EUR 399,-1 sind die Audi Q8 e-tron business Modelle vorsteuerabzugsberechtigt.

Mehr zu den Steuervorteilen bei Elektroautos erfahren Sie >> hier.

 

Business

Q8 50 e-tron quattro Business Elektro / Automatik Magnetgrau Räder "5-Arm-Aero" graphitgrau, 8,5Jx19

  • Audi Garantie 5 Jahre 100.000 KM

Business

Q8 Sportback 50 e-tron quattro Business Elektro / Automatik Magnetgrau Räder "5-Arm-Aero-Struktur" 9,5Jx21

  • Mikrofaser Dinamica/Leder-Kombination
  • Assistenzpaket Parken mit Parkassistent
  • Matrix LED-Scheinwerfer inkl. Heckleuten
 

Steuervorteile der Audi e-tron Modelle

  • Entfall des Sachbezuges2: Bei rein elektrisch angetriebenen Audi e-tron Modellen entfällt der Sachbezug für Firmenwagenbenutzer zu 100 %.
  • Keine NoVA2: Da batteriebetriebene Elektroautos keine lokalen CO2-Emissionen produzieren, entfällt die Normverbrauchsabgabe.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Für Elektrofahrzeuge ist in Österreich keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.

Anschaffungspreis unter EUR 80.000,-

  • (Anteiliger) Vorsteuer-Abzug: Im Falle einer unternehmerischen Nutzung berechtigt Sie ein E-PKW zum anteiligen Abzug der Vorsteuer.

Fahrzeug-Listenpreis unter EUR 60.000,-

  • EUR 2.000,- E-Mobilitätsförderung: für Taxi, Carsharing4, Fahrschulen und soziale Dienste5.
  • EUR 5.000,- E-Mobilitätsförderung: für Private.3
  • Gültig für alle e-tron Business Modelle

    Sie haben noch Fragen? Gerne hilft Ihnen Ihr Audi Partner in Ihrer Nähe.

     

    1) Unternehmerkunden-Angebot im Restwertleasing der Porsche Bank inkl. USt., zzgl. gesetzl. Vertragsgebühr EUR 320,02, keine Bearbeitungskosten, Gesamtleasingbetrag EUR 58.790,20, Laufzeit 48 Monate, 10.000 km/Jahr, Eigenleistung (VZ-Depot) EUR 19.650,-, Restwert EUR 28.795,20, Sollzinssatz 6,24 % fix, Effektivzinssatz 7,48 % fix, Gesamtbetrag EUR 67.905,22. KASKO bonitätsabhängig. Bereits berücksichtigt: 2% Porsche Bank Bonus für Unternehmerkunden bei Finanzierung über die Porsche Bank. Für Porsche Bank Boni gilt: Mindestlaufzeit 36 Monate. Ausgen. Sonderkalkulationen für Flottenkunden, Behörden, ARAC, Botschaften und Diplomaten. Die Boni sind unverbindl., nicht kart. Nachlässe inkl. USt. und NoVA und werden vom Listenpreis abgezogen. Aktion gültig bis 31.12.2023 (Antrags- und Kaufvertragsdatum). Stand 09/2023.

    Privatkunden-Angebot im Restwertleasing der Porsche Bank inkl. USt., zzgl. gesetzl. Vertragsgebühr EUR 304,79, keine Bearbeitungskosten, Gesamtleasingbetrag EUR 56.590,-, Laufzeit 48 Monate, 10.000 km/Jahr, Eigenleistung (VZ-Depot) EUR 17.800,-, Restwert EUR 28.795,20, Sollzinssatz 6,49 % fix, Effektivzinssatz 7,76 % fix, Gesamtbetrag EUR 66.044,79. KASKO bonitätsabhängig. Bereits berücksichtigt: EUR 1.000,- Porsche Bank Bonus für Privatkunden bei Finanzierung über die Porsche Bank. Für Porsche Bank Boni gilt: Mindestlaufzeit 36 Monate. Ausgen. Sonderkalkulationen für Flottenkunden, Behörden, ARAC, Botschaften und Diplomaten. Die Boni sind unverbindl., nicht kart. Nachlässe inkl. USt. und NoVA und werden vom Listenpreis abgezogen. Aktion gültig bis 31.12.2023 (Antrags- und Kaufvertragsdatum). Stand 09/2023.

    2) Die angegebenen Steuervorteile entsprechen dem Stand 03/2023 und beziehen sich auf den österreichischen Markt.

    3) netto. gültig ab 01.01.2023 bis 31.12.2023. Die Mobilitätsförderung wird anteilig aus Mitteln des Bundes und von Audi Österreich getragen und ist an weitere Vorgaben wie z.B. die Verwendung von 100 % Ökostrom und eine Einzelprüfung gekoppelt, die auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH https://www.umweltfoerderung.at nachzulesen sind. Stückzahl abhängig vom Bundesbudget. Stand 3/2023.

    4) Antragsberechtigt sind E-Carsharingbetreiber, die unab­hängig von ihrer Rechtsform, E-Carsharingfahrzeuge stationsbasiert oder stationsunabhängig an eine unbestimmte Anzahl an Personen gegen Entgelt anbietet. Ein E-Carsharingfahrzeug dabei ist ein Kraftfahrzeug, das von einer unbestimmten Anzahl an Personen durch organisierte Nutzung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem E-Carsharingbetreiber genutzt werden kann.

    5) Antragsberechtigt sind Betriebe, sonstige unternehme­risch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Soziale Dienste erbringen. Ein Eintrag im Infoservice des Sozialministeriums ist dabei Voraussetzung.