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Eine Mechanikerin in einer Audi Werkstatt

Audi Mobilitätsgarantie & Notdienst

Mit der Audi Mobilitätsgarantie in Österreich erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und zuverlässige Hilfe bei Pannen und Unfällen in Österreich und Europa. Verlassen Sie sich auf den Audi Notruf und die Audi Pannenhilfe für maximale Sicherheit. Die Audi Mobilitätsgarantie gilt ab der Neuwagenauslieferung bis zum ersten Service und erneuert sich, wenn das erforderliche Service- bzw. Inspektionsereignis in einem autorisierten Audi Service-Betrieb in Österreich durchgeführt wird - immer wieder, ein ganzes Autoleben lang.

Alle Details und Bedingungen zur Audi Mobilitätsgarantie erhalten Sie in unserem Mobilitätsgarantie Folder.

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Vorgehensweise im Pannenfall

Wenn Sie Hilfe benötigen, ist der Audi Notruf rund um die Uhr Ihre Ansprechperson. Rufen Sie bitte innerhalb von Österreich immer unsere zentrale Audi Notfall Hotline gebührenfrei an.

Audi Notrufnummer: 01 86 606

Aus dem Ausland: +43 1 86 606

Alle Leistungen der Audi Mobilitätsgarantie Österreich im Überblick

Pannenhilfe und Unfall

Im Falle einer Panne kommt die Hilfe schnellstmöglich. Ob Startprobleme, leerer Tank o. Ä.: Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort ist kostenlos, sofern die Kosten von EUR 216,–* nicht überschritten werden.

Wenn vor Ort nicht geholfen werden kann, schleppen wir Ihr Fahrzeug bis zum nächsten zuständigen Audi Service-Betrieb.

Wir kümmern uns nach einem Unfall auch um die Fahrzeugbergung und übernehmen dafür die Kosten inkl. Schlepphilfe bis zum nächsten Audi Service-Betrieb bis zu EUR 912,–*.

Ausgenommen Aufräum- / Reinigungsarbeiten.

Ihre Mobilität ist sichergestellt, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss und nicht innerhalb von 3 Stunden fahrtüchtig gemacht werden kann. Die 3 Stunden beginnen ab dem Zeitpunkt, ab dem das Fahrzeug im Audi Service-Betrieb eintrifft. Für die Reparaturdauer sind Ersatzwagen oder Hotelübernachtungen für jeweils bis zu 5 Tage und direkt anschließende Wochenenden und Feiertage gedeckt. Wir übernehmen auch Taxi-, Bahn- und Flugkosten. In Summe sind im Rahmen der Ersatzmobilität Kosten bis EUR 513,–* im In- und Ausland gedeckt. Im Zuge von Werkstattbesuchen zur Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten kann kein Ersatzwagen bereitgestellt werden. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen und die Auswahl erfolgt durch den Audi Service-Betrieb. Das Fahrzeug hat nur eine Haftpflichtversicherung. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung besteht ein Selbstbehalt. Treibstoffkosten sind selbst zu tragen.

Bei Audi A8 und R8 sind im Rahmen der Ersatzmobilität Kosten bis EUR 729,–* im In- und Ausland gedeckt.

Bei einer Panne im Inland übernehmen wir die Kosten der Fahrzeugrückführung nach Instandsetzung des Fahrzeugs durch den Audi Service-Betrieb bis EUR 600,–*, wenn das Fahrzeug zuvor abgeschleppt werden musste. Unfälle sind ausgenommen.

Wir beschaffen Ihnen dringend benötigte Ersatzteile im Falle einer Panne oder eines Unfalls und übernehmen dafür anfallende Kosten für Versand, Zoll, Luftfracht, Paketdienst oder Expressversand.

Telefon- und Parkgebühren, die im Rahmen einer Panne oder eines Unfalls entstehen, werden bis EUR 36,–* übernommen.

Wenn das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall im Ausland abgeschleppt werden muss und voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Rücktransport des zu reparierenden Fahrzeugs nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis EUR 2.800,–*. Sollten die Kosten für einen Fahrzeugrücktransport den Wert des Fahrzeugs übersteigen, übernehmen wir anstelle der Kosten für den Fahrzeugrücktransport nach Österreich die Kosten für die Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland.

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die Blaulichtsteuer in Höhe von EUR 36,–*.

Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall im Ausland verzollt bzw. verschrottet werden, sind die damit verbundenen Kosten (Gebühren) mit bis zu EUR 912,–* abgedeckt.

Fahrzeugdiebstahl

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, übernehmen wir die Kosten für Ihre Ersatzmobilität (Ersatzwagen oder Hotelübernachtungen für bis zu 5 Tage und direkt anschließende Wochenenden und Feiertage bzw. Taxi, Bahn und Flug) insgesamt bis max. EUR 513,–* im In- und Ausland.

Bei Audi A8 und R8 übernehmen wir die Kosten für Ersatzmobilität insgesamt bis max. EUR 729,–* im In- und Ausland.

Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird und aufgrund von Beschädigungen voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen im Ausland fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Fahrzeugrücktransport nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis EUR 2.800,–*.

Entstehen durch den Fahrzeugdiebstahl Nebenkosten wie z. B. Telefongebühren, übernehmen wir diese bis EUR 36,–*.

Krankheit

Wird Ihr Krankenhausaufenthalt im Ausland für länger als 2 Wochen erforderlich, werden die Fahrt- und Übernachtungskosten nahestehender Personen bis EUR 638,–* pro Schadensereignis ersetzt.

Wir ersetzen Ihnen den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Österreich bis EUR 4.625,–* (abzüglich 10% Selbstbehalt).

Wenn mitreisende Kinder unter 16 Jahren nicht mehr von Ihnen oder einer mitreisenden Person betreut werden können (z. B. bei Erkrankung oder Todesfall), kümmern wir uns um die Abholung der Kinder und übernehmen dafür Kosten bis EUR 1.872,–* (abzüglich 10% Selbstbehalt).

Kann das Fahrzeug aufgrund von Krankheit oder Verletzung der lenkenden Person nicht aus dem Ausland nach Österreich zurückgebracht werden, organisieren wir einen_eine Ersatzfahrer_in, der_die das Fahrzeug aus dem Ausland bis zum ständigen Wohnsitz des_der Fahrzeuginhabers_in in Österreich bringt. Wir übernehmen dafür die Kosten bis EUR 912,–* (abzüglich 10% Selbstbehalt).

Reiseschutz

Wir helfen, wenn Ihnen im Ausland Reisepass, Personalausweis oder Führerschein abhanden kommen. Pro Person und Schadensfall ersetzen wir die Kosten der Ersatzbeschaffung bis EUR 100,–*. Als Nachweis benötigen wir von Ihnen eine offizielle Diebstahl oder Verlustanzeige.

Wenn Sie wegen des Todes oder der schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen im Ausland verständigt werden müssen, kümmert sich der Audi Notruf im Rahmen seiner Möglichkeiten um den Rückruf. Die Kosten dafür werden bis EUR 462,-* übernommen.

Sie erhalten 20 % Nachlass auf Mietpreise im Inland und 10 % Nachlass auf die Auslandstarife bei Vorreservierungen (Tel. 01/ 86 616-33).

 

Notruf und Online-Pannenruf bei Unfällen

Im Falle eines Unfalls setzt Ihr Audi automatisch einen Notruf ab, wenn er einen Aufprall erkennt. Alternativ ist es Ihnen möglich, den Notruf manuell per Tastendruck zu starten. Kommen Sie unterwegs wegen einer Panne nicht weiter, hilft der Online-Pannenruf per Service-Taste schnell und unkompliziert.

Die hier gezeigten Funktionen und Ausstattungsmerkmale können modellabhängig als kostenpflichtige Zusatzausstattung angeboten werden. Informationen zu Preisen sowie zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Audi Service-Betrieb. Die Darstellung dient ausschließlich der Funktionsbeschreibung und kann je nach Modell bzw. Ausstattungslinie vom hier gezeigten Fahrzeug und Software-Stand abweichen.

Ratgeber für richtiges Verhalten bei Unfällen

Der Straßenverkehr und der Fahrzeugbestand auf Österreichs Straßen nimmt immer mehr zu. Da kann auch die beste Versicherung Unfälle nicht verhindern. Mit dem Audi Ratgeber "Richtiges Verhalten bei Unfall" möchten wir Sie im Falle eines Unfalles mit Ihrem A4, A6, A8 oder anderen Modell bestmöglich unterstützen. Mit unserer Hilfe finden Sie die wichtigsten Informationen über das richtige Verhalten am Unfallort. Bitte drucken Sie sich diesen Unfall-Wegweiser aus und bewahren Sie ihn in Ihrem Handschuhfach auf.

Schritt für Schritt bei Unfällen

Schritt 1: Unfallstelle absichern Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen (diese immer im Fahrzeug-Innenraum aufbewahren!), danach Pannendreieck aufstellen.

Schritt 2: Aufstellung des Pannendreiecks Auf Autobahnen ca. 250 m; auf Freilandstraßen ca. 150 m; in Ortsgebieten ca. 50 m, Abstand zum Fahrbahnrand ca. 1 m

Schritt 3: Erste Hilfe leisten und Notruf wählen Erste Hilfe leisten - leiten Sie lebensrettende Maßnahmen ein. Rettung und Polizei verständigen und Weiterbetreuung der Verletzten! Auf Autobahnen finden Sie etwa alle 2 km Notrufsäulen. Pfeile auf den Leitpflöcken weisen auf die nächstgelegene Notrufsäule hin. Klappe hochklappen, es meldet sich die Straßenleitzentrale.

Ein Notruf muss als Information die 5W enthalten:

  • Was ist geschehen?
  • Wo ist der Unfallort?
  • Wann ist es passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Wer ruft an?

Notrufnummern:

  • Polizei 133
  • Rettungsdienst 144
  • Feuerwehr 122
  • Euro-Notruf 112

Schritt 4: Unfallbericht erstellen Übergeben Sie Ihrer_Ihrem Unfallgegner_in unbedingt Ihre Fahrzeugpapiere zur Einsichtnahme. Unfallbericht mit der_dem Unfallgegner_in erstellen und beiderseits unterzeichnen (kein Schuldanerkenntnis, sondern eine Wiedergabe des Unfallherganges zur schnelleren Schadensregulierung).

Schritt 5: Beweismittel sichern Fotografieren Sie die Unfallstelle. Falls Zeugen vorhanden sind, notieren Sie deren Namen und Anschrift.

Alle hier angeführten Leistungen beziehen sich auf über die österreichische Vertriebsorganisation ausgelieferten Fahrzeuge bzw. auf Fahrzeuge, bei denen die Inspektion für die Mobilitätsgarantie in einem autorisierten Audi Service-Betrieb in Österreich durchgeführt wurde. Für Fahrzeuge mit ausländischer Mobilitätsgarantie können länderspezifische Abweichungen bestehen. Die Leistungsumfänge entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung und sind nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen gewährleistet, die der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen.

Persönliche Leistungen erstrecken sich auf den_die Zulassungsbesitzer_in des Fahrzeugs sowie auf mitreisende Angehörige und können nur in Anspruch genommen werden, wenn der_die Zulassungsbesitzer_in mit dem Fahrzeug unterwegs ist (nur der Ersatz von Reisedokumenten ist davon unabhängig). Angehörige des_der Zulassungsbesitzers_in im Sinne dieser Bedingungen sind der_die Ehepartner_in, der_die Lebensgefährte_in und deren Kinder, sofern diese im gemeinsamen Haushalt zum Zeitpunkt des Schadensereignisses seit mindestens sechs Wochen polizeilich gemeldet waren. Die Audi Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Fahrzeugschäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden (z. B. mutwillige Beschädigung, Fahrzeugeinbruch, Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen, Vandalismus o. Ä.). Darüber hinaus sind Schäden, die auf Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Erdbeben oder anderen Fällen höherer Gewalt beruhen, nicht abgedeckt.

Die Audi Mobilitätsgarantie entfällt außerdem bei:

  • Verschulden durch Dritte
  • Nicht ordnungsgemäß durchgeführten Servicearbeiten
  • Nichtbefolgung von Reparaturempfehlungen
  • Veränderung am Fahrzeug (Hardware und Software; z. B. Tuning)
  • Einbau von Fahrzeugteilen, die nicht von der Volkswagen AG genehmigt wurden
  • Unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten in einem nicht von der Audi AG autorisierten Audi Service-Betrieb
  • Mängel, die dem_der Zulassungsbesitzer_in bekannt sind, aber nicht unverzüglich in einem autorisierten Audi Service-Betrieb zur Beseitigung in Auftrag gegeben wurden
  • Potenzielle Schäden sind nach Möglichkeit abzuwenden bzw. zu mindern. Zur Gewährleistung der Audi Mobilitätsgarantie muss der Schadensfall unverzüglich nach dem Eintritt entweder dem österreichischen Notruf oder direkt einem österreichischen Audi Service-Betrieb gemeldet werden.

Eine Vergütung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist ausgeschlossen. Es können nur tatsächlich in Anspruch genommene und belegbare Kosten ersetzt werden. Die Kostenvergütung erfolgt nur bei Vorlage von Originalbelegen innerhalb von 6 Wochen nach Schadensereignis in Ihrem Audi Service-Betrieb. Für Kosten, die über den Leistungsumfang der Mobilitätsgarantie hinausgehen, werden keine Entschädigungen übernommen (z. B. Verdienstausfall). Sollten Ersatzansprüche an Dritte bzw. an andere Versicherungen bestehen und realisierbar sein, bleibt Porsche Austria leistungsfrei. Ein Ersatzwagen wird nach Wahl des Audi Service-Betriebes zur Verfügung gestellt. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen sowie ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Das Fahrzeug hat grundsätzlich nur eine Haftpflichtversicherung. Zusätzlich anfallende Gebühren wie z. B. Einweg-/Drop-Off- und Standgebühren sowie abgeschlossene Zusatzpakete werden nicht von der Audi Mobilitätsgarantie übernommen. Selbst verschuldete Beschädigungen am Ersatzwagen trägt der_die Kunde_in. Treibstoffkosten sowie Kosten für eine allfällige Vollkaskoversicherung sind von dem_der Kunden_in zu übernehmen. Der Anspruch auf Ersatzmobilität erlischt, sobald das Fahrzeug wieder fahrbereit ist.

Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird Salzburg Stadt vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen. Im Ausland sind längere Warte- bzw. Reparaturzeiten möglich. Akzeptiert der Hilfe leistende Betrieb die Kostenzusage nicht, bezahlen Sie bitte die Rechnung vorerst selber. Reichen Sie die Rechnung anschließend bei Ihrem Audi Betrieb in Österreich ein. Alle Preise sind inkl. MwSt.

 
Ein aufgestelltes Pannendreieck an einer Küstenstraße

Leitfaden für Rettungsdienste

Es gibt einen Leitfaden auf der Homepage des Audi Werks zum Downloaden. Er unterstützt Rettungskräfte, die über eine spezielle Ausbildung auf dem Gebiet der technischen Hilfeleistung nach Verkehrsunfällen verfügen. Spezifikationen und Sonderausstattungen der Audi Fahrzeuge unterliegen ständigen Änderungen. Daher behält sich Audi inhaltliche Änderungen am Leitfaden ausdrücklich vor.

Bitte beachten Sie: Die in dem Leitfaden enthaltenen Informationen sind nicht für Endkunden und ebenfalls nicht für Werkstätten und Händler bestimmt. Endkunden können den Bordbüchern ihres Audi A3, A4, e-tron & Co. detaillierte Informationen zu den Funktionen des Fahrzeugs sowie wichtige Sicherheitshinweise zur Fahrzeug- und Insassensicherheit entnehmen. Werkstätten und Händler erhalten Reparaturinformationen über die ihnen bekannten Bezugsquellen.

Häufige Fragen zur Audi Mobilitätsgarantie

Mit der Audi Mobilitätsgarantie haben Sie das gute Gefühl, stets schnelle und zuverlässige Hilfe zu erhalten. Bei Pannen und Unfällen, Krankheit, Fahrzeugdiebstahl uvm. - rund um die Uhr in Österreich und Europa. Die Audi Mobilitätsgarantie gilt ab der Neuwagenauslieferung bis zum ersten Service. Bei jedem Inspektionsservice in einem autorisierten Audi Service-Betrieb wird Ihre Mobilitätsgarantie wieder erneuert. Ein ganzes Autoleben lang.

Bei einer Panne, einem Unfall etc. wählen Sie die Notrufnummer der Audi Mobilitätsgarantie: 01 86 606. Im Ausland wählen Sie bitte +43 1 86 606. Ein Anruf in Österreich genügt und wir kümmern uns um Ihre Hilfe. Ganz ohne Sprachprobleme für Sie.

Voraussetzung, um die Leistungen der Audi Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen zu können, ist das Durchführen von erforderlichen Service-/Inspektionsereignissen in einem autorisierten Audi Service-Betrieb.

Ihr Audi Service-Betrieb übernimmt die komplette Versicherungsabwicklung. Die Spezialist_innen erstellen ein genaues Schadensprofil und kümmern sich unter Wahrung Ihrer Rechte um die Versicherungsabwicklung. (Die Klärung der Verschuldensfrage kann nur vom Kunden geregelt werden.) Sie ersparen sich dadurch die Arbeit mit Schadensmeldung, Schadensbegutachtung usw. Ihr Audi Service-Betrieb regelt alle Versicherungsfragen, die mit dem Fahrzeugschaden zusammenhängen. Sie nehmen dann nur noch Ihr repariertes, perfekt wiederhergestelltes Fahrzeug in Empfang. Kurz: Wir bemühen uns um den für Sie günstigsten Weg aus der Misere.

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*Erhältlich in allen teilnehmenden Audi Service-Betrieben. Alle Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise in Euro inkl. MwSt. und gültig, solange der Vorrat reicht bzw. längstens bis 29.12.2024. Änderungen und Satzfehler vorbehalten. Symbolfotos. Stand: Jänner 2024.