Gewährleistung

Gemäß dem Verbrauchergewährleistungsgesetz besteht für Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe der Ware.

Für Kaufverträge ab 01.10.2026 gilt zusätzlich folgende Regelung: wenn innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe der Ware ein Mangel an der Sache auftritt und wird dieser Mangel innerhalb dieser zwei Jahre durch eine Reparatur behoben (Nachbesserung), verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist für die reparierte Ware einmalig um ein weiteres Jahr.