NoVA in Österreich – 2026 und 2027

§§ 2 und 6 NoVAG-Normverbrauchsabgabengesetz – Detailauszug PKW-Besteuerung (M1)

NoVA-Regelung ab 01.01.2026

Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO₂-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO₂-Wert werden 91 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
  • Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO₂-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO₂-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO₂/km.
  • Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.

NoVA-Übergangsregelung 2026/2027

Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelasseneFahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2027 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Rechtslage angewendet werden.

NoVA-Regelung ab 01.01.2027

Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO₂-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO₂-Wert werden 88 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
  • Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO₂-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO₂-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO₂/km.
  • Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.

Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO₂-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.

Der maßgebliche CO₂-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km.

Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Audi Partner. Er berät Sie gerne. Stand: 01.05.2026

Nährere Informationen zur NoVA

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist in Österreich eine einmalige Steuer, die beim Kauf oder bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs anfällt. Besonders bei Neuwagen sowie Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder Plug-in-Hybrid-Antrieb hat sie einen direkten Einfluss auf den Gesamtpreis.

Entscheidend für die Höhe der NoVA sind vor allem der CO₂-Ausstoß laut WLTP sowie der Nettofahrzeugpreis inklusive Sonderausstattung.

Wie wird die NoVA berechnet?

Grundsätzlich gilt: Je höher der CO₂-Ausstoß eines Fahrzeugs, desto höher fällt die NoVA aus.

Für Pkw erfolgt die Berechnung nach einem einheitlichen Schema:

  • Ausgangswert ist der kombinierte WLTP-CO₂-Wert.
  • Ein gesetzlich definierter Abzugswert wird berücksichtigt.
  • Das Ergebnis wird durch fünf geteilt und auf ganze Prozentsätze gerundet.
  • Bei hohen Emissionen kommt ein zusätzlicher Malusbetrag hinzu.

Liegt der CO₂-Ausstoß über 155 g/km, erhöht sich die Steuer zusätzlich um 80 Euro pro weiterem Gramm CO₂.

Der maximale Steuersatz beträgt 80 %. Zusätzlich wird ein fixer Abzugsbetrag von 350 Euro berücksichtigt.

NoVA 2026

Für das Jahr 2026 gilt folgende Formel:

(CO₂-Wert – 91 g/km) ÷ 5 = Steuersatz

Das bedeutet: Der Abzugswert liegt bei 91 g/km. Fahrzeuge mit geringem CO₂-Ausstoß profitieren davon, während Modelle mit höheren Emissionen stärker belastet werden.

NoVA 2027

Ab dem 01. Jänner 2027 wird die Berechnung angepasst:

(CO₂-Wert – 88 g/km) ÷ 5 = Steuersatz

Der Abzugswert sinkt somit von 91 auf 88 g/km. Dadurch kann sich bei identischen Fahrzeugen ein höherer Steuersatz ergeben.

Für Käufer_innen kann dieser Unterschied relevant sein – insbesondere bei der zeitlichen Planung eines Fahrzeugkaufs.

Übergangsregelung 2026/2027

Für bestimmte Fahrzeuge gilt eine Übergangsregelung:

  • Der Kaufvertrag wurde vor dem 01. Dezember 2026 abgeschlossen
  • Die Lieferung oder der Erwerb erfolgt bis spätestens 01. April 2027

In diesem Fall kann noch die NoVA-Regelung 2026 angewendet werden.

Gerade bei höher motorisierten Fahrzeugen kann diese Regelung einen spürbaren finanziellen Unterschied machen.

Welche Rolle spielt der WLTP-Wert?

Der WLTP-Wert ist der standardisierte Messwert für den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs.

  • Bei Verbrennungsmotoren zählt der kombinierte WLTP-Wert.
  • Bei Plug-in-Hybriden wird der gewichtet kombinierte WLTP-Wert herangezogen.

Dieser Wert bildet die zentrale Grundlage für die NoVA-Berechnung und beeinflusst direkt die Steuerhöhe.

Was den CO₂-Wert im Detail beeinflusst

Der WLTP-CO₂-Wert ist kein fixer Herstellerwert – er wird individuell für jede Fahrzeugkonfiguration ermittelt. Faktoren wie Fahrzeuggewicht und Aerodynamik spielen dabei eine wesentliche Rolle. Das bedeutet konkret: Optionale Räder, schwere Sonderausstattungen oder aerodynamisch relevante Anbauteile können den CO₂-Wert des Fahrzeugs geringfügig erhöhen – und damit auch die NoVA.

Welchen CO₂-Wert Ihr konfiguriertes Wunschfahrzeug hat, sehen Sie direkt im Audi Konfigurator. Stellen Sie Ihr Fahrzeug individuell zusammen und entdecken Sie den finalen CO₂-Wert Ihrer persönlichen Konfiguration.

Fällt die NoVA auch für Elektroautos an?

Reine Elektrofahrzeuge (sowie Wasserstofffahrzeuge) mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km sind von der NoVA befreit.

Das macht sie im Vergleich zu klassischen Antrieben besonders attraktiv, wenn es um steuerliche Aspekte geht.

NoVA für Plug-in Hybride

Aufgrund der WLTP-Messung und der "gewichtet kombinierten" Werte entfällt auf Plug-in Hybride nach aktueller Gesetzeslage nur ein geringe NoVA-Satz von wenigen Prozent. Beim Audi RS 5 Avant sind das je nach Ausstattung beispielsweise 1-2 %.

Wichtige Faktoren für die NoVA auf einen Blick

Die Höhe der NoVA hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:

  • CO₂-Ausstoß laut WLTP
  • Nettofahrzeugpreis inklusive Ausstattung
  • Berechnungsjahr (2026 oder 2027)
  • möglicher Malusbetrag bei hohen Emissionen

Sind Sie sich vielleicht nicht ganz sicher, wie hoch die NoVA für Ihr Wunschfahrzeug ausfällt? Ein Audi Partner berät Sie gerne individuell und unterstützt Sie dabei, die NoVA für Ihr konkretes Modell realistisch einzuschätzen – inklusive Ausstattung, Motorisierung und aktueller Gesetzeslage.

Häufige Fragen zur NoVA