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Rechtliches

1. Rechtshinweis

Audi, TDI, quattro, Spaceframe, ASF sowie die Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken der AUDI AG. Die Tatsache, dass ein Zeichen in dieser Liste nicht enthalten ist und/oder in einem Text nicht als Marke (Warenzeichen) gekennzeichnet ist, kann nicht so ausgelegt werden, dass dieses Zeichen keine eingetragene Marke (Warenzeichen) ist und/oder dass dieses Zeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AUDI AG bzw. Porsche Austria verwendet werden könnte. Die abgebildeten Fahrzeugmodelle zeigen die Ausstattung für die Republik Österreich. Sie enthalten z.B. auch Sonderausstattungen, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören und nur gegen Aufpreis erhältlich sind. In verschiedenen Ländern sind aufgrund länderspezifischer Bestimmungen und Auflagen nicht alle Modelle verfügbar. Bitte informieren Sie sich über die lieferbaren Modelle und den genauen Ausstattungsumfang bei Ihrem Audi Betrieb. Änderungen von Konstruktion, Ausstattung und Lieferumfang sowie Abweichungen im Farbton bleiben vorbehalten. Alle angegeben Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. Nova und MwSt. Bitte verwenden Sie nur Original Audi Teile für Ihr Fahrzeug. Diese Teile können Sie über Audi Vertragshändler beziehen. Ihr jeweiliger Audi Betrieb ist über den geprüften Teileumfang informiert und wird Sie gerne beraten. Für die von Audi freigegebenen Teile übernimmt Audi im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung. Bei Verwendung anderer Ersatzteile oder Zubehöre muss Audi jede Haftung für Schäden, die durch diese Teile verursacht worden sind, ablehnen. Selbst wenn ein Anbieter für Zubehör oder Teile eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten hat, kann dennoch die Sicherheit des Fahrzeuges betroffen sein. Bei der Vielfalt der auf dem Zubehörmarkt angebotenen Produkte ist eine Überprüfung solcher Teile durch Audi nicht möglich. Bitte beachten Sie weiter, dass bei Verwendung von Teilen, die von Audi nicht freigegeben sind, auch die Gewährleistung für Ihr Fahrzeug betroffen sein kann.

2. Verlinkungsbedingungen/ Link Agreement

  1. Diese Website wird von einem dem Porsche Konzern zugehörigen Unternehmen ("Porsche") betrieben und umfasst die Homepage (erste Seite) und alle übrigen Webpages dieser Website.
  2. Porsche begrüßt und erlaubt das Herstellen von rechtlich korrekten Verknüpfungen bzw. Links mit der Homepage und allen übrigen Webpages dieser Website. Jede Verlinkung muss einen klaren und eindeutigen Verweis auf die Website von Porsche enthalten; insbesondere muss jeder Inhalt der Website von Porsche unverfälscht wiedergegeben werden.
  3. Die Herstellung von Verlinkungen auf einzelne Unterseiten der Website von Porsche ohne Angaben einer deutlichen Herkunftsbezeichnung (Deep-Link) ist ausdrücklich untersagt.
  4. Porsche behält sich das Recht vor, Verlinkungen für bestimmte Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Personengruppen und/oder Unternehmensgruppen oder bezüglich bestimmter Webinhalte, Webpages oder Websites ohne Angabe von Gründen zu untersagen.
  5. Die Herstellung von direkten oder indirekten Links zur Porsche-Website, die einen Zusammenhang mit Informationen, Webinhalten, Websites oder Webpages rechtlich unzulässiger, unmoralischer, politisch radikaler, diskriminierender, krimineller, anstößiger oder ähnlicher Natur herstellen, ist jedenfalls unzulässig. Porsche distanziert sich ausdrücklich von derartigen Inhalten auf den betreffenden Websites, inklusive aller Unterseiten.
  6. Porsche übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, ganz gleich welcher Art und Rechtsgrundlage, die durch Verlinkungen hervorgerufen werden, welche gegen diese Verlinkungsbedingungen verstoßen oder verstoßen haben.
  7. Porsche behält sich das Recht vor, die Zustimmung zur Verlinkung jederzeit auch ohne Angabe von Gründen zu widerrufen sowie gegen Verstöße der Verlinkungsbedingungen mit allen technischen und/oder rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen.

3. Garantiebedingungen für Hochvoltfahrzeuge

3.1. Garantie für Hochvoltbatterien von PHEV1- und BEV2- Fahrzeuge

(Stand: Jänner 2023) Ergänzend zur Audi Neuwagengarantie übernimmt die Porsche Austria GmbH & Co OG zugunsten des Käufers eines fabrikneuen, elektrisch betriebenen PHEV1- oder BEV2- Fahrzeuges eine Garantie für die Hochvoltbatterie hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit für acht Jahre nach der Erstauslieferung bzw. für die ersten 160.000 km (100.000 mi), je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Diese Garantie umfasst nicht einen etwaigen Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts der Hochvoltbatterie (siehe hierzu die gesonderte Netto-Batterieenergieinhaltsgarantie für BEV2-Fahrzeuge unter Ziffer 3.2.).

3.2. Netto-Batterieenergieinhaltsgarantie für Hochvoltbatterien von neuen BEV2- Fahrzeugen

Ergänzend gewährt die Porsche Austria GmbH & Co OG dem Käufer eines fabrikneuen, elektrisch betriebenen Audi BEV2- Fahrzeuges nach Maßgabe der folgenden Bedingungen eine Garantie für einen über-mäßigen Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts der Hochvoltbatterie für acht Jahre nach Erstauslieferung bzw. für die ersten 160.000 km (100.000 mi) Fahrleistung des Fahrzeuges, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

3.1.1 Der Batterieenergieinhalt in kWh (Nachweis über eine Batterieenergieinhaltsmessung) und damit die Leistungsfähigkeit einer Lithium Hochvoltbatterie sinkt technisch bedingt über die Nutzungsdauer (natürlicher Verschleiß).

Ergibt eine Energieinhaltsmessung der Batterie mit der Diagnosesoftware ODIS nach Vorgabe der AUDI AG bei einem Audi Händler/Audi Servicepartner innerhalb des Garantie-zeitraums der Hochvoltbatterie, dass der Netto-Batterieenergieinhalt zum unter 2.2 genannten Zeitpunkt unterhalb der 70% Schwelle des Netto-Batterieenergie-inhalts bei der Auslieferung an den Erstkäufer liegt („Ausgangswert“), so liegt ein übermäßiger Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes gemäß dieser Garantiebedingungen vor.

Hinweis: Der Netto-Batterieenergieinhalt (Angabe in kWh) entspricht dem nutzbaren Batterieenergieinhalt. Ausgangswert für den garantierten Batterieenergieinhalt ist der in den Vertragsdokumenten der Fahrzeugbestellung hinterlegte Netto-Wert („Ausgangswert“). Der Nennenergieinhalt der Batterie liegt systemtechnisch bedingt über dem Netto-Batterie-Energieinhalt.

3.2.2 Liegt ein übermäßiger Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts nach Ziffer 3.2.1. vor, wird dieser für den Kunden dergestalt kostenfrei beseitigt (ggf. auch durch aufbereitete Hochvolt-Batteriekomponenten nach Ermessen der Porsche Austria GmbH & Co OG), dass mindestens der folgende Netto-Batterieenergieinhalt in Abhängigkeit von der verstrichenen Nutzungszeit/Laufleistung der Batterie wieder erreicht wird: Übersicht der Netto-Batterieenergieinhaltsgarantie für Hochvoltbatterien von neuen BEV2-Fahrzeugen der Porsche Austria GmbH & Co OG nach Vorliegen eines übermäßigen Verlustes des Netto-Batterieenergieinhalts nach Ziffer 3.2.1

ModelleSOH(3) bis 3 Jahre oder 60.000km/40.000 miSOH(3) bis 5 Jahre oder 100.000km/60.000 miSOH(3) bis 8 Jahre oder 160.000km/100.000 mi
Audi e-tron78% 74% 70%
Audi Q8 e-tron/ SQ8 e-tron78%74%70%
Audi e-tron GT 80%--70%
Audi RS e-tron GT 80%--70%
Audi Q4 e-tron/SB e-tron ----70%

Die angegebenen Werte basieren auf der Ermittlung mit der Diagnosesoftware ODIS nach Vorgabe der AUDI AG durch einen Audi Service Partner. Beispiel für einen Audi Q8 50 e-tron: Beträgt der Netto-Batterie-Energieinhalt eines Audi Q8 50 e-tron bei einem Fahrzeugalter von vier Jahren und einer Laufleistung von 50.000 km/ 35.000 mi noch 65%, dann muss im Rahmen der Mangelbeseitigung ein Netto-Batterieenergieinhalt von mindestens 74% erreicht werden. Die im Rahmen der Mangelbeseitigung ausgebauten und ersetzten Bauteile gehen in das Eigentum der Porsche Austria GmbH & Co OG über.

3.2.3 Übertragung der Garantie Die Porsche Austria GmbH & Co OG stimmt der Abtretung des Anspruches aus der Garantie für Hochvoltbatterien für das Audi PHEV1- und BEV2- Neufahrzeug im Falle der Veräußerung des Audi PHEV1- und BEV2- Neufahrzeugs durch den Garantienehmer an den Neuerwerber zu. Mit der Abtretung verliert der ursprüngliche Garantienehmer den Anspruch aus der Garantie. Der Neuerwerber erwirbt diesen Anspruch, soweit er zum Abtretungszeitpunkt noch besteht.

3.2.4 Garantieausschluss und –beschränkungen für Hochvoltbatterien Die Garantieleistung für Hochvoltbatterien ist ausgeschlossen, wenn ein Sachmangel oder der übermäßige Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes dadurch entstanden ist, dass:

  • die Hochvoltbatterie dauerhaft aus dem Fahrzeug entfernt, unsachgemäß geöffnet oder nicht mehr im Verbund mit dem Fahrzeug betrieben wird; oder
  • eine Fehlfunktion, ein übermäßiger Batterienergieverlust oder ein Schaden an der Hochvoltbatterie auf einen Unfall zurückzuführen ist, oder
  • die Vorschriften über den Betrieb, Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (insbesondere die Pflegehinweise für das Laden und den Ladezustand der Hochvoltbatterie) die sich aus der dem Fahrzeug beigefügten Betriebsanleitung ergeben, nicht befolgt worden sind; oder
  • das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportli­chen Wettbewerben, oder
  • die Hochvoltbatterie direkt mit offenem Feuer in Kontakt gekommen ist, oder
  • die Hochvoltbatterie mit Hochdruck- oder Dampfstrahlreinigern gereinigt wurde bzw. Wasser oder aggressive Flüssigkeiten unmittelbar auf die Hochvoltbatterie aufgebracht werden.

Natürlicher Verschleiß, also gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des Fahrzeugs / der Hochvoltbatterie, die nicht durch Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit verursacht worden sind, und Folgeschäden, die auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, sind nicht von dieser Garantie umfasst.

Im Übrigen gelten, abgesehen von der Dauer der Garantie, alle Bestimmungen zur Audi Garantie (Voraussetzungen, Maßstab für die Mangelfreiheit, Ausschlussgründe, Abwicklung der Ansprüche Inkrafttreten und Beginn der Laufzeit der Garantie, Geltungsbereich etc.) entsprechend für die Hochvoltbatterie. Wird auf einen Fahrzeugmangel Bezug genommen, sind die Regelungen so zu verstehen, dass diese nicht nur für eine Fehlfunktion der Hochvoltbatterie, sondern auch für einen übermäßigen Verlust des Netto-Batterieenergie-inhaltes im Anwendungsbereich der Ziffer 3.2 gelten.

Die Garantie für Hochvoltbatterien ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug in einem Markt zugelassen oder dauerhaft betrieben wird, für den es nicht durch den Hersteller freigegeben wurde und in dem es somit nicht durch die vom Hersteller autorisierten Vertriebswege erhältlich ist.

1) Plug-in-Hybrid Electric Vehicle 2) Battery Electric Vehicle 3) State of Health (Alterungszustand einer Batterie)

4. Rechtshinweis betreffend Konfigurator

Alle genannten Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt.*, Frachtkosten und unter Berücksichtigung der NoVA lt. §6 NoVAG, sofern nicht anders angegeben. In seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass diese Preisangaben nicht tagaktuell sind. Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler für detailgerechte, kalkulierte Preis-Auskunft. Änderungen in Modellvarianten, Konstruktion, Ausstattung, technische Daten, Preis sowie Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. Die abgebildeten Fahrzeuge sind teilweise mit Mehrausstattung gegen Mehrpreis ausgerüstet bzw. zeigen die Abbildungen teilweise aufpreispflichtige Mehrausstattungen und Ausstattungsdetails, die nicht für alle Modellvarianten verfügbar sind. Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages über den genauen Ausstattungs- bzw. Serienumfang sowie den Preis Ihres Fahrzeuges.

EU-Information über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß VO (EG) 715/2007: Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007 ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Insbesondere können sich durch Sonderausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) abweichende Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben.

Aufgrund ausstattungs- oder motorspezifischer Einschränkungen ist die Montage der gewünschten Zubehörprodukte beim gewählten Fahrzeugmodell eventuell nicht möglich. Über die Verfügbarkeit des Zubehörs für das gewählte Fahrzeugmodell und den Liefertermin dafür informiert Sie Ihr Audi Betrieb. Für Zubehörprodukte gilt 2 Jahre Gewährleistung.

Alle Bilder sind Symbolabbildungen. Bitte beachten Sie, dass die Farbechtheit aufgrund verschiedener Monitore nicht gewährleistet werden kann. Zubehörabbildungen können weiteres, ev. erforderliches Zubehör oder nur für Fotozwecke eingesetzte Dekomaterialien zeigen.

*Zubehörpreise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. 20% MwSt. und erforderlichenfalls Normverbrauchsabgabe (NoVA)*, gültig bis auf Widerruf. Zubehörartikel, die durch den Hersteller, Importeur oder als Ersatz von Teilen der Grundausstattung geliefert werden, können der NoVA unterliegen. Die Höhe der NoVA ist unter anderem vom CO2-Ausstoß und dem verwendeten Kraftstoff abhängig und differiert daher je nach Modell und Motorisierung. Kosten für eine eventuell anfallende Montage und Montagematerial sind im Preis nicht inbegriffen.