Unsere vollelektrischen Fahrzeuge sind kraftvoll, dynamisch und gleichzeitig elegant. Darüber hinaus bieten Sie eine ganze Reihe von steuerlichen Begünstigungen.
1 Die angegebenen Steuervorteile entsprechen dem Stand 03/2023 und beziehen sich auf den österreichischen Markt.
2 netto. gültig ab 01.01.2023 bis 31.12.2023. Die Mobilitätsförderung wird anteilig aus Mitteln des Bundes und von Audi Österreich getragen und ist an weitere Vorgaben wie z.B. die Verwendung von 100 % Ökostrom und eine Einzelprüfung gekoppelt, die auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH https://www.umweltfoerderung.at nachzulesen sind. Stückzahl abhängig vom Bundesbudget. Stand 3/2023.
3Antragsberechtigt sind E-Carsharingbetreiber, die unabhängig von ihrer Rechtsform, E-Carsharingfahrzeuge stationsbasiert oder stationsunabhängig an eine unbestimmte Anzahl an Personen gegen Entgelt anbietet. Ein E-Carsharingfahrzeug dabei ist ein Kraftfahrzeug, das von einer unbestimmten Anzahl an Personen durch organisierte Nutzung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem E-Carsharingbetreiber genutzt werden kann.
4Antragsberechtigt sind Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Soziale Dienste erbringen. Ein Eintrag im Infoservice des Sozialministeriums ist dabei Voraussetzung.