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Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zum Thema EA 189 Diesel.
Warum benötigt mein Fahrzeug eine technische Maßnahme?
In der Motorsteuerung der Fahrzeuge mit betroffenen Motoren wurde eine Softwarefunktion verwendet, die die Fahrkurve der offiziellen Typprüfung erkannte. Abhängig von der Erkennung der Fahrkurve schaltet die Motorsteuerung auf zwei verschiedene Modi um: Modus 1 mit einem optimalen NOx-Gehalt für Testbedingungen oder Modus 2 für optimale Partikelwerte im Straßenverkehr.
Wie kann ich einen Termin zur technischen Maßnahme vereinbaren?
Audi hat Lösungen für die betroffenen Fahrzeuge entwickelt und wird Sie umgehend postalisch informieren, sobald bei Ihrem Fahrzeug die Servicemaßnahme durchgeführt werden kann.
Mein Fahrzeug ist betroffen, kann ich das Fahrzeug weiter bewegen?
Ja, alle betroffenen Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit.
Mein Fahrzeug ist betroffen, von wem werde ich über weitere Schritte informiert?
Audi wird schnellstmöglich auf Sie zukommen, um Sie über die notwendigen Maßnahmen zu informieren. Sollten Sie keinen Audi Kontakt haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktfunktion auf dieser Website.
Mein Fahrzeug ist betroffen, entstehen mir Kosten?
Audi arbeitet mit Hochdruck daran, Abweichungen mit technischen Maßnahmen zu beseitigen - und zwar kostenlos für unsere Kunden.
Wann bekomme ich weitere Informationen?
Audi wird Sie über eventuell nötige technische Maßnahmen informieren.
Welche Werte weichen nach Feststellung der Behörde von den Zulassungswerten ab?
Die Stickoxid-Emissionen im Testzyklus auf dem Rollenprüfstand weichen nach Feststellung der Behörden im Fahrbetrieb (für den Prüfstandszyklus optimiert) von den gesetzlichen Vorgaben ab.
Sind auch Motoren mit EU6-Standard betroffen?
Die in der Europäischen Union angebotenen Neuwagen mit Dieselantrieb nach EU 6-Norm aus dem Volkswagen Konzern erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen.
Sind von den Abgasproblemen auch die Audi Ottomotoren betroffen?
Nein. Die Ottomotoren sind nicht betroffen, da die Systeme der Abgasnachbehandlung bei Diesel- und Ottomotoren völlig verschieden sind. Die Ottomotoren sind somit von der Umschaltproblematik beim Diesel nicht betroffen.
Woran werden Gebrauchtwagenkäufer in Zukunft erkennen können, ob das Fahrzeug bereits nachgebessert wurde? Gibt es eine spezielle Kennzeichnung am Fahrzeug?
Die Maßnahme wird in der elektronischen Fahrzeughistorie hinterlegt, auf die jeder Vertragspartner Zugriff hat. Ebenfalls wird die technische Maßnahme im Serviceplan des Fahrzeugs dokumentiert.
Kann ich die Umrüstung bei jedem Audi Partner weltweit durchführen lassen?
Ja, alle Partner für Audi im In- und europäischen Ausland werden informiert.
Ist die Umrüstung kostenlos?
Ja, die Kosten werden von Audi übernommen.
Gilt die geplante Feldmaßnahme für alle betroffenen Fahrzeuge?
Ja, jedoch können die durchzuführenden Maßnahmen hinsichtlich Modell und Motor unterschiedlich sein.
Was bedeutet diese Vertrauensbildende Maßnahme von Audi?
Mit der Vertrauensbildenden Maßnahme sagt Audi seinen Kunden zu, dass es eventuelle
Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Maßnahme an Fahrzeugen mit
Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und
Abgasreinigungssystems betreffen, aufgreifen wird. Diese vertrauensbildende
Maßnahme gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Durchführung der
technischen Maßnahme und bis zu einer Gesamtlaufleistung des jeweiligen Fahrzeuges
von max. 250.000 km bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme (je
nachdem, welches Kriterium früher greift).
Audi hat immer erklärt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahme
hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment,
Geräuschemissionen sowie Dauerhaltbarkeit des Motors und seiner Komponenten keine
Verschlechterungen verbunden sind und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte
unverändert Bestand haben. Die Regulierungsbehörden haben ausdrücklich bestätigt,
dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Bestätigung gilt auch für
die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit des Emissionskontrollsystems.
Hieran ändert sich durch die Vertrauensbildende Maßnahme nichts. Mit der
Vertrauensbildenden Maßnahme gibt Audi vielmehr nun ein weiteres klares Signal
dafür, dass mit dem Update keine negativen Auswirkungen auf die Dauerhaltbarkeit
des Fahrzeugs verbunden sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vertrauen aller
Kunden in die Zuverlässigkeit der technischen Maßnahme zu stärken und die Kunden
zusätzlich zu ermuntern, die technische Maßnahme an ihren Fahrzeugen durchführen zu
lassen.
Detaillierte Auskunft über die Voraussetzungen und den Umfang der
Vertrauensbildenden Maßnahme können Kunden zeitnah bei allen Partnerbetrieben der
Marken erhalten.
Welche Marken bieten die Vertrauensbildende Maßnahme und welche Modelle sind davon betroffen?
Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt für alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA189 der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge, bei denen die technische Maßnahme durchgeführt wurde.
Für wen gilt die Vertrauensbildende Maßnahme?
Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt für alle Audi Kunden, deren Fahrzeuge mit dem
Dieselmotor des Typ EA189 ausgestattet sind und die ihr Fahrzeug im Rahmen der
Serviceaktion 23Q7 im Kontext der Dieselthematik updaten lassen, allerdings nur
innerhalb einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von maximal 250.000 km bei
Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme und bei nachgewiesener vorheriger
Teilnahme an allen durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten
(d.h. "scheckheftgepflegte" Fahrzeuge).
Selbstverständlich gilt die Vertrauensbildende Maßnahme auch rückwirkend für alle
Fahrzeuge, die bereits in der Vergangenheit an der technischen Maßnahme
teilgenommen haben und zwar ab dem Tag der Durchführung der technischen Maßnahme
(sofern alle weiteren Voraussetzungen für die Vertrauensbildende Maßnahme erfüllt
sind). Die Vertrauensbildende Maßnahme ist an die jeweilige Fahrgestellnummer
gebunden, so dass dieses bei einem zwischenzeitlichen Verkauf innerhalb des
24-monatigen Zeitraums auch für den nachfolgenden Fahrzeugeigentümer gilt.
Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt weltweit, mit Ausnahme der Märkte USA, Kanada
und Südkorea, da in diesen Ländern abweichende Regelungen gelten.
Welche Teile werden durch die Vertrauensbildende Maßnahme abgedeckt?
Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt für insgesamt 11 Bauteile des
Abgasrückführungssystems, des Kraftstoffeinspritzsystems und des
Abgasnachbehandlungssystems: Lambdasonde, Temperaturfühler, Umschaltventil
Abgasrückführung, Ventil Abgasrückführung, Differenzdrucksensor, Einspritzdüse,
Hochdruckpumpe, (Kraftstoff-) Verteilerleiste, Druckregelventil, Drucksensor,
Einspritzleitung.
Auf die Erklärung von Audi, dass den Kunden durch die technischen Maßnahmen keine
Nachteile im Hinblick auf die Dauerhaltbarkeit des Motors und seiner Komponenten
entstehen, hat die Vertrauensbildende Maßnahme keine Auswirkung. Die
Regulierungsbehörden haben bestätigt, dass die technische Maßnahme alle
gesetzlichen Anforderungen erfüllt und hinsichtlich Kraftstoffverbrauch,
CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Geräuschemissionen zu keinen
Verschlechterungen führt.
Was sind die Voraussetzungen für die Vertrauensbildende Maßnahme?
Zusätzlich zu den oben ausgeführten Voraussetzungen:
1) Die Vertrauensbildende Maßnahme
- kann nur gegenüber und von einem autorisierten Servicepartner erhoben, beurteilt und ausgeführt werden,
- gilt ausschließlich für Defekte in Werkstoff und Werkarbeit der folgenden Fahrzeugkomponenten: Lambdasonde, Temperaturfühler, Umschaltventil Abgasrückführung, Ventil Abgasrückführung, Differenzdrucksensor, Einspritzdüse, Hochdruckpumpe, (Kraftstoff-)Verteilerleiste, Druckregelventil, Drucksensor, Einspritzleitung
- umfasst nicht die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen, Ersatz von Aufwendungen, Schäden etc.
(2) setzt voraus, dass
- das betroffene Fahrzeug EA 189 an der Serviceaktion 23Q7 teilgenommen hat,
- das Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß den Serviceplänen, Service-Updates und Rückrufen gemäß Audi gewartet wurde,
(3) und sofern keine der folgenden Fälle gilt:
- Fälle von natürlichem Verschleiß, d.h. der Beeinträchtigung des Fahrzeugs und seiner Teile durch Abnutzung,
- der Eigentümer oder ein nicht autorisierter Servicepartner und/oder Händler hat das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß repariert, gewartet oder gepflegt (z. B. durch Verwendung von Teilen, die der Hersteller nicht genehmigt hat),
- die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und die Pflege des Fahrzeugs, z.B. aus der Bedienungsanleitung, nicht befolgt worden sind,
- das Fahrzeug wurde durch Dritte oder durch externe Einflüsse wie Unfälle, Gewitter / Hagel, Hochwasser etc. beschädigt, die den Gegenstand der Beschwerde hervorgerufen haben,
- sämtliche den Partikelfilter betreffende Beschwerden, die auf die Aschebelastung des Partikelfilters zurückzuführen sind,
- es wurden Teile in das Fahrzeug eingebaut, die der Hersteller nicht genehmigt hat, oder das Fahrzeug wurde in einer nicht autorisierten Weise geändert, z.B. durch (Chip-)Tuning,
- das Fahrzeug wurde unsachgemäß genutzt, z.B. bei Motorsportwettbewerben oder durch Überladung,
- der Fahrzeughalter hat die Beschwerde nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums angezeigt,
- der Fahrzeughalter hat Audi nicht die Möglichkeit gegeben, innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Gegenstand der Beschwerde zu klären.
Gilt die Vertrauensbildende Maßnahme auch dann, wenn mein Fahrzeug bereits an der technischen Maßnahme teilgenommen hat?
Ja. Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die bereits in der Vergangenheit an der technischen Maßnahme teilgenommen haben und zwar ab dem Tag der Durchführung der technischen Maßnahme (sofern alle weiteren Voraussetzungen für die Vertrauensbildende Maßnahme erfüllt sind).
Sollten Ihnen Kosten für Leistungen entstanden sein, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der technischen Maßnahme stehen, wird Audi prüfen, ob die Voraussetzungen der Vertrauensbildenden Maßnahme bei Ihnen vorliegen und ob die Ihnen entstandenen Kosten von Audi übernommen werden. Anträge auf Kostenübernahme müssen bis zum 31. Dezember 2017 bei einem autorisierten Audi Servicepartner in dem Land, in dem die Leistungen erbracht wurden, eingereicht werden.
An wen wende ich mich, wenn mein Auto nach der Durchführung der technischen Maßnahme ein Problem hat?
Betroffene Kunden können sicher sein, dass die technischen Maßnahmen erfolgreich
umgesetzt werden und keine Verschlechterungen hinsichtlich Kraftstoffverbrauch,
CO2-Emissionen, Motorleistung und maximalem Drehmoment sowie Geräuschemissionen mit
sich bringen werden. Dies war wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung der
Maßnahmen durch die zuständigen Regulierungsbehörden.
Sollten Sie dennoch ein Problem feststellen, wenden Sie sich bitte an den nächsten
Audi
Servicepartner oder rufen Sie die Diesel-Hotline unter +43 (0)662 4681
3500 an.
Erhalte ich nach Durchführung der technischen Maßnahme eine Bestätigung durch den Audi Servicepartner und was mache ich, falls ich diese einmal verlieren sollte?
Ja, Sie erhalten nach Durchführung der technischen Maßnahme eine Bestätigung durch den Audi Servicepartner. Sollten Sie diese verlieren oder nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Audi Servicepartner.
Audi Österreich
Diesel-Hotline
+43 (0)662 4681 3500
Fahrgestellnummer prüfen
Hier können Sie mit Eingabe der Fahrgestellnummer prüfen, ob Ihr Audi betroffen ist.