Ein Mechaniker bei einer Audi Pickerl Überprüfung

Audi Pickerl-Überprüfung

Zwei Audi Mechaniker führen die Pickerl-Überprüfung bei einem Audi durch

Definition Pickerl

Die Begutachtungsplakette ("Pickerl") für Kfz in Österreich wird bei der Erstzulassung und nach einer eingehenden technischen Überprüfung ausgegeben. Die Kontrolle Ihres Fahrzeugs ist nach §57a des Kraftfahrgesetzes geregelt. Für PKW gilt in Österreich die 3-2-1 Regelung. So ist die erste Begutachtung bei Neuwagen 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben.

Unsere perfekt geschulten Techniker analysieren dabei Ihr Fahrzeug von den Bremsanlagen über Reifen und Räder, bis hin zu allen elektronischen Systemen. Die regelmäßige Pickerl-Überprüfung garantiert Ihnen so die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Audi.

Die §57a-Begutachtung für Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen kann auch gemeinsam mit dem Inspektionsservice durch geführt werden. So sparen Sie Zeit und Geld!

    Audi Pickerl-Überprüfung in der Werkstatt

    Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unseren Spezialisten

    Profitieren Sie auch bei der Pickerl-Überprüfung Ihres Audi von der Kompetenz unserer perfekt geschulten Audi Service-Mitarbeiter, die laufend fachliche Trainings besuchen, um die Pickerl-Überprüfung bei Ihrem Audi durchführen zu dürfen. Sie überprüfen Ihren Audi A1, A3, A4, A5 & Co. auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung nach aktuellem Stand der Technik. So können Fehler rechtzeitig behoben werden, um Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

    Ihr Vorteile im Überblick

    • Alle Hersteller-Garantien bleiben erhalten.
    • Audi Original Teile - für Ihre Sicherheit.
    • Spezialwerkzeuge und Diagnosegeräte lt. Herstellervorschrift.
    • Günstige Service- und Verschleißpakete (inkl. Einbau).
    • Modellbezogene Aus- und Weiterbildung unserer Techniker.
    • Schnellservice mit Voranmeldung - spart Wartezeit.
    • Audi Clever Repair - schnell und günstig bei Karosserie- und Lackschäden.
    • Umweltfreundliche Lackierkabinen.
    • Audi Notruf 01 86 606 - Hilfe rund um die Uhr.

      Häufige Fragen zum Pickerl bei Ihrem Audi

      • Zulassungsbescheinigung
      • Bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs sind unbedingt die ent­sprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier) beizulegen
      • Genehmigung oder Gutachten von Sonderausstattungen z.B (Felgen, Sportauspuff,...)
      • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenblatt oder -schein

      • Ausrüstung
      • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
      • Sicherheitseinrichtungen
      • Fahrgestell und Karosserie
      • Motor

      Da ein Fahrzeug mit einem schweren Mangel nicht verkehrs- und betriebssicher ist, muss dieser vor der §57a-Überprüfung behoben werden. Andernfalls bekommt der Zulassungsinhaber bzw. Fahrzeuglenker kein Pickerl.

      Was ist ein schwerer Mangel?

      • Mangel, der die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt.
      • Fahrzeuge, die übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigung verursachen.

      Leichte Mängel muss der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer ebenfalls beheben. Es reicht jedoch, wenn die Werkstätte bei der §57a-Überprüfung darauf hinweist, dass dies geschehen muss. Das Pickerl kann trotzdem ausgegeben werden.

      Leichte Mängel sind solche, die

      • keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben.
      • bei denen eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften akzeptiert werden kann.

      Wurde die §57a-Überprüfung durchgeführt, werden die Ergebnisse in einem Prüf-Gutachten festgehalten. Dieses Gutachten sollte man auf jeden Fall aufbewahren.

      • Wird das Fahrzeug verkauft, muss es dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden.
      • Bei der Beantragung einer Ersatzplakette benötigt man ebenfalls das Original Gutachten. Das kann zum Beispiel passieren, wenn man die Plakette beim Eiskratzen im Winter beschädigt. Für den Fall, dass einem dieses nicht mehr vorliegt, stellt die Begutachtungsstelle, die die Überprüfung vorgenommen hat, auch ein Duplikat aus.

      In Österreich kommt beim Pickerl die 3-2-1 Regel zur Anwendung:

      • bei Neuwagen 3 Jahre nach der ersten Zulassung
      • 2 Jahre nach der ersten Begutachtung
      • jährlich nach der zweiten Begutachtung

      Es gibt eine 6-monatige Toleranzfrist für das Pickerl. Diese beginnt einen Monat vor der Erstzulassung und endet vier Monate danach.

      Nach einer ersten Diagnose aller Systeme legt Ihr Audi Techniker die erforderlichen Reparaturen fest und hält Rücksprache mit Ihnen. Der Preis richtet sich dabei nach dem Zustand des Fahrzeugs, den notwendigen Reparaturen und den entsprechenden Ersatzteilen für das Pickerl.

      Ihr Audi Techniker kann die §57a-Begutachtung auch gemeinsam mit dem Inspektionsservice durchführen. So sparen Sie Zeit und Geld!

      Für einen Kostenvoranschlag wenden Sie sich bitte an Ihren Audi Service-Betrieb.

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