Audi Pickerl (§57a-Überprüfung)
Pickerl-Definition
(§57a-Überprüfung)
Die Begutachtungsplakette ("Pickerl") für Kfz in Österreich wird bei der Erstzulassung und nach einer eingehenden technischen Überprüfung ausgegeben. Die Kontrolle Ihres Fahrzeugs ist nach §57a des Kraftfahrgesetzes geregelt. Für PKW gilt in Österreich die 3-2-1 Regelung. So ist die erste Begutachtung bei Neuwagen 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben.
Unsere perfekt geschulten Techniker_innen analysieren dabei Ihr Fahrzeug von den Bremsanlagen über Reifen und Räder, bis hin zu allen elektronischen Systemen. Die regelmäßige Pickerl-Überprüfung garantiert Ihnen so die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Audi.
Die §57a-Begutachtung für Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen kann auch gemeinsam mit dem Inspektionsservice durch geführt werden. So sparen Sie Zeit und Geld.
Die Audi TopCard inkl. "Pickerl"
Bei Ihrer Audi TopCard ist Ihre §57a-Begutachtung (ausgenommen Plakettengebühr) inkludiert. Unsere Service-Techniker_innen prüfen Ihr Fahrzeug von den Reifen über die Bremsanlagen bis hin zur Elektronik - für maximale Sicherheit.
Wie viel kostet das Pickerl (§57a-Überprüfung)?
Nach einer ersten Diagnose aller Systeme legen unsere Audi Techniker_innen die erforderlichen Reparaturen fest und halten mit Ihnen Rücksprache. Der Preis richtet sich dabei nach dem Zustand des Fahrzeugs, den notwendigen Reparaturen und den entsprechenden Ersatzteilen für das Pickerl.
Wir können die §57a-Begutachtung auch gemeinsam mit Ihrer nächsten Inspektion durchführen. So sparen Sie Zeit und Geld.
Für einen Kostenvoranschlag wenden Sie sich bitte an Ihren Audi Service-Betrieb.
Häufige Fragen zum Audi Pickerl (§57a-Überprüfung)
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Überlassen Sie bei Service, Inspektion und Reparatur nichts dem Zufall: Vertrauen Sie auf die Expertise Ihres Audi Service-Betriebes und profitieren Sie von erstklassigen Leistungen:
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