Die Begutachtungsplakette ("Pickerl") für Kfz in Österreich wird bei der Erstzulassung und nach einer eingehenden technischen Überprüfung ausgegeben. Die Kontrolle Ihres Fahrzeugs ist nach §57a des Kraftfahrgesetzes geregelt. Für PKW gilt in Österreich die 3-2-1 Regelung. So ist die erste Begutachtung bei Neuwagen 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben.
Unsere perfekt geschulten Techniker analysieren dabei Ihr Fahrzeug von den Bremsanlagen über Reifen und Räder, bis hin zu allen elektronischen Systemen. Die regelmäßige Pickerl-Überprüfung garantiert Ihnen so die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Audi.
Die §57a-Begutachtung für Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen kann auch gemeinsam mit dem Inspektionsservice durch geführt werden. So sparen Sie Zeit und Geld!
Profitieren Sie auch bei der Pickerl-Überprüfung Ihres Audi von der Kompetenz unserer perfekt geschulten Audi Service-Mitarbeiter, die laufend fachliche Trainings besuchen, um die Pickerl-Überprüfung bei Ihrem Audi durchführen zu dürfen. Sie überprüfen Ihren Audi A1, A3, A4, A5 & Co. auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung nach aktuellem Stand der Technik. So können Fehler rechtzeitig behoben werden, um Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Da ein Fahrzeug mit einem schweren Mangel nicht verkehrs- und betriebssicher ist, muss dieser vor der §57a-Überprüfung behoben werden. Andernfalls bekommt der Zulassungsinhaber bzw. Fahrzeuglenker kein Pickerl.
Was ist ein schwerer Mangel?
Leichte Mängel muss der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer ebenfalls beheben. Es reicht jedoch, wenn die Werkstätte bei der §57a-Überprüfung darauf hinweist, dass dies geschehen muss. Das Pickerl kann trotzdem ausgegeben werden.
Leichte Mängel sind solche, die
Wurde die §57a-Überprüfung durchgeführt, werden die Ergebnisse in einem Prüf-Gutachten festgehalten. Dieses Gutachten sollte man auf jeden Fall aufbewahren.
In Österreich kommt beim Pickerl die 3-2-1 Regel zur Anwendung:
Es gibt eine 6-monatige Toleranzfrist für das Pickerl. Diese beginnt einen Monat vor der Erstzulassung und endet vier Monate danach.
Nach einer ersten Diagnose aller Systeme legt Ihr Audi Techniker die erforderlichen Reparaturen fest und hält Rücksprache mit Ihnen. Der Preis richtet sich dabei nach dem Zustand des Fahrzeugs, den notwendigen Reparaturen und den entsprechenden Ersatzteilen für das Pickerl.
Ihr Audi Techniker kann die §57a-Begutachtung auch gemeinsam mit dem Inspektionsservice durchführen. So sparen Sie Zeit und Geld!
Für einen Kostenvoranschlag wenden Sie sich bitte an Ihren Audi Service-Betrieb.
TopCard
Die Audi TopCard: Räderwechsel, Ersatzwagen, EUR 15,- Gutschein und mehr - zu einem attraktiven Fixpreis.
Weitere Informationen und konkrete Angebote erhalten Sie in Ihrem teilnehmenden Audi Service-Betrieb.
Erhältlich in allen teilnehmenden Audi Service-Betrieben. Änderungen und Satzfehler vorbehalten. Symbolfotos. Stand: März 2023.