Grünes Kennzeichen in Österreich: Voraussetzungen & Vorteile

Wer in Österreich ein Elektrofahrzeug fährt, etwa einen Audi Q4 SUV e-tron, den Audi Q6 SUV e-tron oder den Audi Avant A6 e-tron, hat die Wahl zwischen einer herkömmlichen Kennzeichentafel und der grünen E-Nummerntafel. Was zunächst wie eine reine Optik-Frage wirkt, hat handfeste praktische Vorteile: Befreiung von bestimmten Tempolimits auf ausgewählten Autobahnabschnitten, gebührenfreies Parken in mehreren Städten und ein erleichterter Zugang zu lokalen Anreizen rund um Elektromobilität. Dieser Beitrag zeigt, welche Gründe für das grüne Kennzeichen sprechen, wie Sie es beantragen und worauf Sie im Alltag achten sollten.

Was ist das grüne Kennzeichen und für wen gilt es?

Das grüne Kennzeichen, offiziell “E-Nummerntafel”, gibt es in Österreich seit dem 1. April 2017. Es ist erkennbar an der grünen Schrift auf weißem Hintergrund und kennzeichnet Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden. Konkret berechtigt sind:

  • rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb (FCEV)

Diese Kennzeichentafel ist außerdem freiwillig. E-Auto-Besitzer_innen, können sich auch bewusst für eine herkömmliche Tafel entscheiden, verzichten damit aber auf die im Folgenden beschriebenen Vorzüge:

Vorteil 1: Höhere Tempolimits auf IG-L-Abschnitten

Der wohl bekannteste Vorteil des grünen Kennzeichens betrifft das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), im Volksmund auch "Lufthunderter" oder "Luft-Achtziger" genannt. Auf bestimmten österreichischen Autobahn- und Schnellstraßenabschnitten werden Tempolimits zugunsten der Luftqualität verhängt. Damit sollen Stickoxide und Feinstaub, die durch Verbrennungsmotoren entstehen, reduziert werden.

Da Elektrofahrzeuge im Betrieb keine lokalen Emissionen erzeugen, ist die Begründung für das Tempolimit bei diesen Fahrzeugen gegenstandslos. Genau das hat der Gesetzgeber mit § 14 Abs. 2a Z 2 IG-L anerkannt. Geschwindigkeitsbegrenzungen von 80 km/h oder 100 km/h auf IG-L-Abschnitten gelten also für E-Autos nicht. Sie dürfen in diesen Zonen mit der sonst erlaubten Höchstgeschwindigkeit fahren. Wenn also die generelle Geschwindigkeit 130 km/h erlaubt, die Abschnitte gemäß IG-L auf 100 km/h reduziert werden, gilt für E-Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen eine Höchstgewschwindigkeit von 130 km/h.

Wo genau gilt die Ausnahme?

Die Ausnahme gilt nur dort, wo entsprechende Hinweistafeln aufgestellt wurden. Diese Schilder sind seit dem 1. Juli 2019 auf den betroffenen Abschnitten vorzufinden. Betroffen sind unter anderem Teile der A1 Westautobahn, der A10 Tauernautobahn, der A12 Inntalautobahn und der A14 Rheintalautobahn. Die Steiermark hat den IG-L-Hunderter auf A9 und A2 mittlerweile komplett aufgehoben – dort gilt für alle Fahrzeuge wieder Tempo 130.

Achtung: Diese Ausnahme gilt ausschließlich für IG-L-Limits. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus anderen Gründen (Lärmschutz, Verkehrssicherheit, Baustellen, nächtliche Beschränkungen, Wetter) müssen auch von E-Autos eingehalten werden. Wenn auf der Anzeige der Schriftzug "IG-L" fehlt, gilt das Limit für alle Fahrzeuge.

Was passiert, wenn man trotzdem einen Strafbescheid bekommt?

Hier kann es zu administrativen Aufwand kommen. Manche Geschwindigkeitsmessanlagen erkennen die Kennzeichenfarbe nicht zuverlässig (Schwarz-Weiß-Aufnahmen). Idealerweise erkennt die zuständige Bezirkshauptmannschaft beim Abgleich mit der Zulassungsdatenbank, dass es sich um ein E-Auto mit grünem Kennzeichen handelt, und stellt das Verfahren ein, bevor überhaupt ein Bescheid verschickt wird.

In der Praxis funktioniert das aber nicht immer reibungslos. Es kommt durchaus vor, dass trotzdem eine Anonymverfügung oder ein Strafbescheid zugestellt wird. In diesem Fall sollten Sie:

  • Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen (so bald wie möglich).
  • Eine Kopie des Zulassungsscheins beilegen, aus dem die Antriebsart hervorgeht.
  • Auf die IG-L-Ausnahme nach § 14 Abs. 2a Z 2 IG-L verweisen.

Das Verfahren wird in der Regel ohne Strafe eingestellt. Aber rechnen Sie mit einem Aufwand von einigen Wochen, bis der Sachverhalt geklärt ist.

Vorteil 2: Kostenfrei parken in vielen Städten

Mehrere österreichische Städte und Gemeinden befreien Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen von der Parkgebühr in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Die Regelungen werden kommunal festgelegt und können sich laufend ändern. Stand April 2026 parken Sie unter anderem in folgenden Städten kostenlos:

  • Graz
  • Klagenfurt und Villach
  • St. Veit an der Glan
  • Krems an der Donau
  • (Linz nur während des Ladevorgangs)

In Wien gibt es keine generelle Befreiung für E-Autos. Lediglich während des aktiven Ladevorgangs an einer öffentlichen Ladestation entfällt die Kurzparkgebühr. Eisenstadt hat die Befreiung mit 8. April 2025 wieder aufgehoben, in Wels wurde sie ebenfalls eingestellt.

In allen Städten gilt: Die maximale Parkdauer der jeweiligen Zone bleibt aufrecht. Sie müssen die Ankunftszeit per Parkscheibe sichtbar machen, ein Parkschein entfällt aber. Da sich die Regelungen häufig ändern, lohnt ein Blick auf die Website der jeweiligen Gemeinde vor dem Besuch.

Vorteil 3: Erkennbarkeit für lokale Anreize

Das grüne Kennzeichen ist auf einen Blick erkennbar. Das erleichtert Städten, Gemeinden, Tourismusregionen und Betreibern von Ladeinfrastrukturen, gezielte Anreize für E-Mobilität zu setzen – von Zufahrtsrechten in bestimmte Zonen über exklusive Parkflächen an Ladestationen (z. B. Audi charging hub) bis hin zu Ermäßigungen bei touristischen Angeboten.

Wie kommt man zum grünen Kennzeichen?

Um ein grünes Kennzeichen zu beantragen, gibt es zwei Wege – je nachdem, ob Sie gerade ein neues E-Auto anmelden oder bereits eines fahren.

Bei der Neuzulassung

Bei der Anmeldung eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs in Österreich erhalten Sie das grüne Kennzeichen automatisch, sofern Sie nicht ausdrücklich die herkömmliche Variante wünschen. Der Vorgang läuft über die Zulassungsstelle (in der Regel direkt bei der Versicherung) und unterscheidet sich kostenmäßig nicht von einer normalen Zulassung.

Nachträglicher Wechsel

Fahren Sie bereits ein E-Auto mit herkömmlicher Kennzeichentafel, bspw. auch mit einem sogenannten "Wunschkennzeichen", können Sie jederzeit auf das grüne Kennzeichen wechseln. Dafür gibt es zwei Varianten:

  • Tausch mit gleichbleibender Buchstaben-Zahlen-Kombination: Sie behalten Ihr aktuelles Kennzeichen und tauschen lediglich die Tafel. Kosten: rund 23 Euro für die neuen Kennzeichentafeln. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu einer Woche.
  • Wechsel auf eine neue Kombination: Hier kommen zu den Kosten für die Kennzeichentafeln (rund 23 Euro) noch 1,95 Euro für die neue § 57a-Plakette ("Pickerl") hinzu. Die neuen Tafeln können meistens sofort mitgenommen werden, die alten Tafeln werden dann von der Zulassungstelle einbehalten und verschrottet.

Wer ein Wechselkennzeichen in grüner Schrift möchte, muss beachten, dass beide Fahrzeuge rein elektrisch betrieben werden müssen. Sobald ein Verbrenner mit auf dem Kennzeichen läuft (z. B. bei einem Hybrid-Fahrzeug), gibt es nur die herkömmliche Tafel.

Was Sie zur Zulassungsstelle mitbringen sollten

  • Zulassungsschein des Fahrzeugs
  • Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung (in der Regel direkt von der Versicherung übermittelt)
  • gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung

Was sich rund um E-Autos sonst noch geändert hat

Das grüne Kennzeichen ist nur einer von vielen Vorteilen, die E-Auto-Halter_innen genießen. Daneben gibt es weitere finanzielle Anreize und Förderungen. Dazu zählen beispielsweise die Befreiung der NoVA für reine Elektroautos, der Sachbezugsvorteil bei Dienstwagen und der Vorsteuerabzug für Unternehmen (unter bestimmten Voraussetzungen). Ein wichtiger Hinweis: Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist mit 1. April 2025 gefallen. Für E-Autos wird die Steuer seither analog zu Verbrennern eingehoben, allerdings auf Basis von Eigengewicht und Nenndauerleistung, was meist zu moderaten Beträgen führt.

Eine umfassende Übersicht zu den aktuellen Vorteilen und Förderungen für E-Autos finden Sie in unserem übersichtlichen Beitrag. Tipp: Wenn Sie Ihr E-Auto effizient nutzen möchten, profitieren Sie außerdem von einer durchdachten Ladestrategie.

Lohnt sich das grüne Kennzeichen?

Für die meisten E-Auto-Halter_innen lautet die Antwort: Ja. Bei Neuzulassungen erhalten Sie die grüne Tafel ohnehin automatisch, ein Wechsel bei Bestandsfahrzeugen ist mit überschaubaren Kosten verbunden und macht sich durch die Tempo- und Parkvorteile schnell bezahlt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Für wen? Nur reine E-Autos und Wasserstofffahrzeuge, keine Plug-in-Hybride.
  • Welche Vorteile hat es? Höheres Tempolimit auf IG-L-Abschnitten, kostenfreies Parken in zahlreichen Städten, Zugang zu lokalen Anreizen.
  • Was kostet es? Bei Neuzulassung kein Aufpreis, beim nachträglichen Wechsel rund 23 Euro für die Tafeln plus eventuell 1,95 Euro für ein neues Pickerl.
  • Wo gibt es Stolperfallen? Die IG-L-Ausnahme gilt nur bei ausgeschilderten Abschnitten und nur für IG-L-Limits, nicht für andere Beschränkungen. Bei Strafbescheiden ist gegebenenfalls Einspruch nötig. Lokale Park-Regelungen ändern sich laufend.

Häufige Fragen zum grünen Kennzeichen (FAQs)